Epistola de litteris colendis

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Die Epistola de litteris colendis von 784/85, vermutlich aber auch auf ein Datum nach 787 datierbar,[1] ist ein wahrscheinlich von Alkuin verfasstes Sendschreiben Karls des Großen, das ursprünglich an Abt Baugulf von Fulda gerichtet war, dann aber zur weiteren Verbreitung in leicht überarbeiteter Fassung an Angilram von Metz, den Metropoliten der Trierer Kirchenprovinz und obersten Pfalzkapellan, gesandt wurde. Es ermahnte zur Pflege von Bildung und Wissenschaft und warnte vor Einmischung in weltliche Rechtsgeschäfte. Die ältere der beiden erhaltenen Handschriften stammt aus Würzburg (Oxford, Bodleian Library, Cod. laud. Misc. 126; angelsächsische Minuskel, saec. VIIIex) und bietet den ursprünglichen, an Abt Baugulf gerichteten Text. Die jüngere Handschrift (Metz, bibl. mun., 4o nr. 226; saec. XI, 1945 verbrannt), deren Wortlaut durch ältere Editionen gesichert ist, bot die überarbeitete Fassung für Angilram, der mit der weiteren Verbreitung beauftragt wurde.

Die epistola de litteris colendis ist das früheste und eines der wichtigsten Zeugnisse für die gezielte Vorantreibung der karolingischen Bildungsreform durch den Hof Karls des Großen. 789 folgte die noch detailliertere Admonitio generalis. Drei weitere ähnliche Texte stammen aus den Jahren bis 806. Für den neuen Geist der karolingischen Renaissance charakteristisch ist die neue Begründung, die für die Bildungsbemühungen geliefert wird. In scharfem Kontrast zur antirhetorischen Polemik und den bildungsfeindlichen Tendenzen innerhalb des spätantiken Christentums, das den sermo humilis, den schlichten Sprachstil der von Jesus zu Aposteln berufenen Fischer propagierte, wenn auch keineswegs durchgängig praktizierte, und das Ideal der docta ignorantia, der gelehrten Unwissenheit (in weltlichen Dingen), empfahl, wird nun die korrekte Handhabung der lateinischen Sprache als gottgefällig dargestellt: ... ut qui deo placere appetunt recte vivendo, ei etiam placere non neglegant recte loquendo (... damit diejenigen, die Gott durch normgerechtes Leben zu gefallen streben, nicht vernachlässigen, ihm auch durch normgerechtes Sprechen zu gefallen). An der Wirksamkeit sprachlich fehlerhafter Gebete werden Zweifel gesät, zumal auch die Schönheit des liturgischen Gesangs durch grammatische Verstöße leide und dadurch die Außenwirkung des Konvents auf Besucher beeinträchtigt werde. Dafür sei sogar mit göttlichen Strafen zu rechnen, wie mit einem kühn umgedeuteten Bibelzitat (Mt 12,37 EU) belegt wird. Außerdem wird die Notwendigkeit vertiefter grammatischer Kenntnisse (in dem weiten, Sach- und Sprachkenntnisse einschließenden Sinn der antiken Terminologie) für die Bibelauslegung, insbesondere das Eindringen in den mystischen Sinn ihrer Symbolsprache (scemata, figurae, tropi et cetera his similia) betont.

  • Walter Berschin: Biographie und Epochenstil im lateinischen Mittelalter. Band 3: Karolingische Biographie. 750–920 n. Chr. Anton Hiersemann, Stuttgart, 1991, ISBN 3-7772-9102-1, S. 101–113 (Quellen und Untersuchungen zur Lateinischen Philologie des Mittelalters 10).
  • Thomas Martin: Bemerkungen zur Epistola de litteris colendis. In: Archiv für Diplomatik. 31, 1985, ISSN 0066-6297, S. 227–272.
  • Edmund E. Stengel: Urkundenbuch des Klosters Fulda. Band 1, Teilband 2: Die Zeit des Abtes Baugulf. N. G. Elwert, Marburg 1956, S. 246–254, Nr. 166 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck 10, 1, 2), (maßgebliche Edition).
  • Luitpold Wallach: Charlemagne’s De litteris colendis and Alkuin. In: Alcuin and Charlemagne. Studies in Carolingian History and Literature. Cornell University Press, Ithaca NY 1959, S. 202 ff. (Cornell Studies in Classical Philology 32, ZDB-ID 844700-7).

Einzelnachweise

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  1. Michael Glatthaar: Zur Datierung der Epistola generalis Karls des Großen. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters. Band 66, 2012, S. 474.